Die Jahrzehnte alte Diskussion über die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung von Fahrzeuglenkern muss wieder angeheizt werden! Das Argument, dadurch würden ältere Fahrzzeuglenker benachteiligt werden ist nicht akzeptabel! ... mehrweniger

Kinderwagen in Tirol von Auto erfasst: Einjähriger tot
orf.at
Heute Vormittag hat sich in Ellmau in Tirol ein tragischer Unfall ereignet: Eine Lenkerin verlor offenbar die Kontrolle über ihr Fahrzeug und erfasste einen Kinderwagen. Das Kleinkind verstarb an sei...- Likes: 2
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#faqlaw: Muss in der Hitze gearbeitet werden?
In Österreich gibt es kein gesetzliches Recht auf Hitzeferien vom Arbeitsplatz. Ein Dienstgeber muss dafür sorgen, dass die Temperatur am Arbeitsplatz unter 25° gehalten werden muss.
Arbeitgeber sind daher gefordert, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, für Kühlung in den Räumen zu sorgen, einen legeren Dresscode zu ermöglichen, sowie Getränke beizustellen. Bei Unterlassung solcher Maßnahmen kann die Arbeitsinspektion verständigt werden.
Sollte die Raumtemperatur nicht dauerhaft unter 30° gehalten werden können, darf der Raum aus Gesundheitsgründen nicht mehr genutzt werden.
Lediglich nach dem Schlechtwetterentschädigungsgesetz können Bauarbeitende ab 32,5° im Schatten Hitzefrei beantragen, wobei der Arbeitgeber dafür zustimmen muss. Diesfalls bekommt der Bauarbeiter für maximal 120 hitzefrei Arbeitsstunden 60 % des Stundenlohnes.
Für Ihre Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
#anwaltschriefl #hitzefrei ... mehrweniger

Unsere ersten Sommergespräche seit der Pandemie waren ein voller Erfolg 🤩👍 ... mehrweniger

#faqlaw Was tun bei Kind/Hund im heißen Auto
Bei dieser Hitze stellt sich wieder die Frage, was man tun darf/soll, wenn in einem glühend heißen Auto ein Kind, oder ein Tier zurückgelassen wird.
Bei Menschen gibt es die Verpflichtung, erforderliche Hilfe zu leisten, wenn Todesgefahr besteht, welche für ein Kind in einem heißen Auto vorliegen kann. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, macht man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Sollte sich das Kind nicht mehr bewegen und ein dazugehöriger Erwachsener nicht auffindbar sein, muss unmittelbar Polizei, oder Rettung, oder Feuerwehr angefordert werden. Sollte es die Situation erfordern, wäre es auch gerechtfertigt, die Autoscheiben einzuschlagen. In diesem Fall würde es auch keine zivilrechtliche Haftung wegen Schadenersatz geben.
Bei Tieren gibt es diese Verpflichtung nicht! Jedenfalls sollten die Einsatzkräfte angefordert werden. Ob die Sachbeschädigung durch Einschlagen der Scheibe einen entschuldigenden Notstand darstellt und dies straflos bleibt, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Der Tierhalter, der diese Situation zu verantworten hat, kann wegen Tierquälerei angezeigt werden und erhält eine Strafe. Auch die Frage der zivilrechtlichen Haftung wegen Schadenersatz müsste dann im Einzelfall genau geprüft werden. Sollten Sie in eine solche Situation gelangen, empfehle ich, Beweise zu sammeln. Machen Sie Fotos, ein Video, ersuchen Sie Unbeteiligte, Ihr Vorgehen zu bezeugen.
Für Ihre Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. ... mehrweniger
