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anwaltschriefl2020-05-12T11:39:01+02:00
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Corona Ampel

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COVID 19 – Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof und die Rechtsfolgen

Covid_Juli

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Hinweise auf Rechtsfolgen der COVID 19 Krise für die Immobilien-und Baubranche

Covid 19

 

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Verdienstentgang durch Covid 19?

Können Unternehmer wegen COVID 19 Ansprüche auf Verdienstentgang stellen?

Covid Verdienstentgang

1004, 2020

„Auferstehung“ der Gerichtsbarkeit nach Ostern

Das Justizministerium hat angekündigt, dass ab 14.04.2020 der Justizbetrieb langsam wieder beginnen wird.

Zunächst werden nur Verhandlungen durchgeführt, die zur Abwendung der Gefahr für Leib und Leben, Sicherheit und Freiheit, oder eines unwiederbringlichen Schadens einer Verfahrenspartei dringend geboten sind.

Dies bettrifft somit keine „normalen“ Verfahren, sondern wird über die Fortsetzung weiterer Verfahren voraussichtlich Ende April entschieden.

Jedenfalls müssen alle Personen in Gerichtgebäuden Schutzmasken tragen und den Sicherheitsabstand einhalten.

Von juristischen Neuigkeiten werde ich wieder berichten und wünsche

FROHE OSTERN!

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