Das Justizministerium hat angekündigt, dass ab 14.04.2020 der Justizbetrieb langsam wieder beginnen wird.

Zunächst werden nur Verhandlungen durchgeführt, die zur Abwendung der Gefahr für Leib und Leben, Sicherheit und Freiheit, oder eines unwiederbringlichen Schadens einer Verfahrenspartei dringend geboten sind.

Dies bettrifft somit keine „normalen“ Verfahren, sondern wird über die Fortsetzung weiterer Verfahren voraussichtlich Ende April entschieden.

Jedenfalls müssen alle Personen in Gerichtgebäuden Schutzmasken tragen und den Sicherheitsabstand einhalten.

Von juristischen Neuigkeiten werde ich wieder berichten und wünsche

FROHE OSTERN!