In einer immer komplexeren Welt konzentrieren wir uns auf die rechtlichen Probleme des täglichen Lebens. Wir betreuen Privatpersonen, Klein- und Mittelbetriebe, aber auch Konzerne überwiegend in nachstehenden Rechtsgebieten:
Wir vertreten in Verfahren vor österreichischen Gerichten und Behörden in Zivilrechtssachen und Strafsachen, sowie vor Verwaltungsbehörden.
- Schadenersatzrecht
- Gewährleistungsrecht
- Baustreitigkeiten
- Erbrecht
- Versicherungsrecht
- Streitigkeiten zwischen Unternehmen
- Gründung und Umgründung von Unternehmen, insbesondere OG, KG, GmbH
- Verstöße gegen das UWG
- Schutz geistigen Eigentums
- Markenrecht
Überwiegend vertreten wir Unternehmer bei der Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche.
- Errichtung von Liegenschaftsverträgen
- Mietenrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Allgemeines Strafrecht und strafrechtliche Nebengesetze
- Gewerberecht
- Arbeitskräfteüberlassung
- Verwaltungsstrafverfahren
Immer häufiger entstehen rechtliche Probleme bei Abschluss von Verträgen im Internet, aber auch durch Stellungnahmen in den sozialen Medien.
Es gibt kein eigenes Gesetz für das Internet. Dieses ist aber auch kein rechtfreier Raum, sondern gelten neben einigen Spezialbestimmungen die allgemeinen rechtlichen Regelungen. Immer häufiger entstehen rechtliche Probleme bei Abschluss von Verträgen im Internet, aber auch durch Stellungnahmen in den sozialen Medien. Wir beraten Sie gerne bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.
Insbesondere durch unbedachte Postings in den sozialen Medien werden Personen in deren Persönlichkeitsrechten verletzt, wodurch Rechtsfolgen, wie insbesondere Schadenersatzforderungen, Forderungen nach Unterlassung und Beseitigung solcher Postings, als auch strafrechtliche Folgen entstehen können. Wir unterstützen vor allem Betroffene solcher Postings.
In dieser sehr alten Rechtsmaterie sind seit der letzten Erbrechtsnovelle zahlreiche Änderungen eingetreten. Wir beraten Sie bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen, vertreten sie aber auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen in Erbrechtsstreitigkeiten.
Wir beraten Sie bei der Errichtung von Testamenten, Patientenverfügungen, sowie Vorsorgevollmachten. Wir registrieren für Sie auch diese Verfügungen in den dafür vorgesehenen Registern.
Wir führen unsere Kanzlei seit 2007 digital und sind somit Pioniere der digitalen Aktenbearbeitung im Rechtsbereich. Aufgrund dieser Erfahrung haben wir uns ein „Mindset“ für die elektronische Kanzleiführung erarbeitet. Gerne unterstützen wir andere Rechtsanwaltskanzleien bei der Umstellung der klassischen Papiergeführten Kanzlei in eine digitale Rechtsanwaltskanzlei.