Vor einer Woche hat die Bundesregierung eine Maßnahme erlassen, dass an  Osterfeiern max. 5 Personen teilnehmen dürfen. Diese Maßnahme war widersprüchlich zu den bereits bestehenden Ausgangsbeschränkungen. 

Am letzten Montag wurde diese Maßnahme wieder aufgehoben.

Dies bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen uneingeschränkt gelten und dass zu Ostern keine Personen eingeladen werden dürfen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.