Ehe

Was ist eigentlich Ehe für Alle vs. eingetragenen Partnerschaft?

Das Rechtsinstitut der Ehe ist seit 1812 in Österreich im ABGB geregelt und kann nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts geschlossen werden. Für Personen gleichen Geschlechts wurde das Institut der eingetragenen Partnerschaft geschaffen, womit fast alle Rechtswirkungen der Ehe übernommen wurden. Aber nur fast alle. Der Verfassungsgerichtshof hat aber nun erkannt, dass sowohl die Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft für alle zu gelten habe. Das muss der Gesetzgeber nun umsetzen, damit sich weder gleichgeschlechtliche Personen oder Personen verschiedenen Geschlechts diskriminiert fühlen müssen.

Der Unterschied zwischen Ehe und eingetragenen Partnerschaft besteht in nicht allzu großen Bereichen:

– Nur für eine Ehe kann ein noch Minderjähriger eine Ehemündigkeitserklärung erwirken.

– Eine eingetragene Partnerschaft kann jedenfalls nach 3 Jahren unheilbare Zerrüttung einseitig aufgelöst werden, was bei der Ehe in besonderen Härtefällen bis zu 6 Jahre dauern kann.

– Bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft hat der Partner, der sich um gemeinsame Kinder gekümmert hat keinen verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruch gegen den anderen.

– Bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gibt es keinen klagbaren Anspruch auf Übertragung des Mietverhältnisses auf den Ex Partner, auch wenn dieser vorher nicht im Vertrag aufschien

Eines werden diese Möglichkeiten für alle jedenfalls eröffnen: Es wird sich keiner mehr auskennen!

Für Ihre Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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